In einem unserer vorherigen Blog Artikel haben wir Ihnen bereits die Grundlagen der EU-Datenschutz-Grundverordnung näher gebracht. Heute wollen wir auf die aktuelle Lage und Umsetzbarkeit von GDPR in Unternehmen eingehen.
Das zusammenfassende Ergebnis gleich vorneweg: Während die großen Unternehmen bereits seit Jahren mit deren Anwälten und Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Prozesse für GDPR planen und umstellen, ist besonders der Mittelstand nicht gut auf die Änderung vorbereitet.
Unsere Kundengespräche der letzten Monate zeigten uns bereits sehr schnell, dass kleine und mittlere Unternehmen oftmals sehr schlecht, in wenigen Fällen sogar gar nicht auf die Einführung von GDPR vorbereitet sind. Bei einer verbleibenden Schonfrist von etwas mehr als einem Jahr ein alarmierender Trend, denn die Strafen sind extrem hoch: Bis zu 4% des kompletten Jahresumsatzes des Unternehmen bzw. 20 Millionen Euro (der jeweils höhere Wert wird als Strafe angesetzt) werden bei Nichteinhaltung der Grundverordnung fällig. Weiterlesen