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Seit Mitte 2015 soll durch ein neues IT-Sicherheitsgesetz eine signifikante Verbesserung der IT-Security in deutschen Unternehmen erreicht werden. Dieses soll Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ ein Mindestmaß an IT-Sicherheit vorgeben und damit weitreichende gesellschaftliche Folgen durch Ausfälle oder Beeinträchtigungen vermeiden. Unter „kritischen Infrastrukturen“ werden Einrichtungen und Anlagen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen verstanden, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Diese Unternehmen müssen nun außerdem Sicherheitsvorfälle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden.

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Autor: Robert Wortmann
Robert ist seit 2014 bei der Proact Deutschland beschäftigt, wo er sich zunächst als Senior Consultant um Kundenlösungen im Bereich Security und Virtualisierung gekümmert hat. Seit 2016 ist er hauptverantwortlich für den Bereich Security zuständig.